Noch ganz dicht? Fugen im Badezimmer!

Wer haftet bei Nässeschäden?

Hauseigentümer aufgepasst! Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Nässeschäden, die aufgrund einer undichten Fuge zwischen Duschwanne und einer angrenzenden Wand entstehen, sind nicht Gegenstand einer Leitungswasser-Versicherung. In vermieteten Objekten kann dieses Urteil sehr viel Ärger verursachen. Und zwar immer dann, wenn der Eigentümer seine Pflicht zur Wartung der Fugen vernachlässigt und auf einen Versicherer trifft, der sich auf den Bundesgerichtshof stützt. Bei uns sind Sie über die Deckungskonzepte grundsätzlich hervorragend abgesichert. Aber Ihre Bekannten auch? Empfehlen Sie uns gerne weiter.



Sie möchten unsere aktuellen Themen per Newsletter erhalten?

Newsletter abonnieren

Holzfiguren symbolisieren eine Familie, geschützt durch einen Regenschirm

Der Pflegebedarf steigt ständig! Sind Sie auf der sicheren Seite?

Pflegebedürftigkeit kann plötzlich eintreten – und die Kosten können schnell steigen.

Mann fliegt eine ferngesteuerte Drohne

Ihre Drohne ist versichert? Sicher?

Ein kleiner Flugfehler kann schnell teuer werden: Die richtige Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.

Mechatroniker schraubt am Motor eines Autos herum.

Smart Repair – kleine Schäden, clever gelöst?

Wann sich eine Reparatur lohnt, was sie kostet und worauf Sie bei der Versicherung achten sollten.

Top