Steuerfreie Fondspolice

Eine weitere Möglichkeit der Geldanlage, die ebenfalls in die Kategorie Erben & Schenken fällt, ist die "steuerfreie Fondspolice". Hierbei bespart der Vertragspartner selbst mit einem laufen-den Beitrag seine fondsgebundene Rentenversicherung oder der Erblasser schenkt beispielswei-se seinem Kind einen Einmalbetrag und das Kind investiert diesen in die besagte Versicherung. Hierbei empfiehlt es sich die Freibeträge zu beachten. Das Besondere: Die versicherte Person ist nicht der noch junge Vertragspartner, sondern der ältere Erblasser oder eine andere ältere Person. Solange die versicherte Person lebt, ist das Kapital renditeorientiert angelegt. Sollte der Vertragspartner Geld benötigen, kann er jederzeit Entnahmen tätigen. Kommt es zum Versiche-rungsfall, d.h. die versicherte Person verstirbt, erhält der Vertragspartner das Guthaben ein-kommensteuerfrei ausbezahlt. Auf die Erträge ist keine Abgeltungsteuer zu zahlen. Was das in Zahlen bedeutet, sieht man am besten an einem Beispiel.

Beispielrechnung

Ein Kunde mit einem Jahresverdienst von 50.000 Euro investiert 100.000 Euro in eine fondsgebunden Rentenversicherung. Nach 20 Jahren und einer Wertentwicklung von 6 % p.a. ist das Vermögen auf rund 340.000 Euro angewachsen. Würde das Konzept der "steuerfreien Fondspolice" greifen und die Leistung aufgrund eines Todesfalls nach 20 Jahren ausbezahlt, betrüge der steuerliche Vorteil rund 42.000 Euro (im Vergleich zum Halbeinkünfteverfahren bei der fondsgebundenen Rentenversicherung) – ein erheblicher finanzieller Vorteil.

Wenn Sie mehr zur Vermögensübertragung mit Finanzprodukten erfahren möchten, kommen Sie sehr gerne auf mich zu.

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